Module 1-5 für EU-Berufskraftfahrer / LKW-Fahrer (m/w/d)
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, fallen aufgrund einer Besitzstandregelung nicht unter die Nachweispflicht für eine Grundqualifikation.
Die betreffenden Fahrer unterliegen jedoch gemäß BKrFQG der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Eine solche Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden. Dieselbe Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls bei Neuerwerbern einer oben genannten Fahrerlaubnisklasse, die nach dem 01.09.2009 erworben wurde.
Seminar-Zielgruppe: (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen. Die Weiterbildung umfasst insgesamt fünf Module mit jeweils in 7 Unterrichtsstunden.
Seminar-Inhalte
Modul 1: Wirtschaftliches Fahren
Physikalische Grundlagen, Ausstattung und Auslegung von Fahrzeugen, Wirtschafttliches Fahren durch Wartung und Pflege, Fahrzeugtechnik und Spritersparnis, Abgasnachbehandlungssysteme, Alternative Kraftstoffe, Eco-Fahrphilosophie (Eco-Regeln)
Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Gesetzliche Regelungen und Verordnungen, Lenkzeiten / Ruhezeiten, Kontrolle der Fahrzeiten, Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr, Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, Zollrecht, Besondere Transporte.
Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
Gefahrenpotenzial im Berufsalltag, Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen, Vermeidung von Gefahrensituationen, Assistenzsysteme, Verhalten bei Not- und Zwischenfällen.
Modul 4: Fahrer und Image
Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs, Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu, Qualität der Fahrerleistung im Alltag, Gesundheits-belastungen minimieren / körperliche Verfassung verbessern, Schleusung und Kriminalität vorbeugen.
Modul 5: Ladung sichern
Gefahrenpotenzial und gesetzliche Regelungen, Physikalische Kräfte, Fahrzeugaufbauten, Zurr- und Hilfsmittel, Arten der Ladungssicherung, Berechnungen, Spezielle Güter sichern.
Bus-Führerschein-Ausbildung
Ablauf der Ausbildung in den Führerscheinklassen D- D1 - D1E-DE
Bei der Führerscheinstelle müssen die notwendigen Dokumente vollständig abgegeben werden. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung dauert zwischen 4 und 8 Wochen.
In der Zwischenzeit werden Sie fachlich qualifiziert auf die Prüfungen vorbereitet.
Sie können die theoretische Prüfung machen, sobald die Rücklaufkarte und der Prüfauftrag des TÜVs Frankfurt vorliegen.
Wenn Sie die Führerschein-Theorieprüfung bestanden haben beginnt die praktische Ausbildung im Intensiv-Unterricht. Sie erhalten einen, individuell mit Ihrem Terminkalender, abgestimmten Kursplan.
Direkt im Anschluss an die Ausbildung folgt die praktische Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
zur Busführerschein-Ausbildung
Ich besitze einen Führerschein der Klasse B (neue Klasse B) - darf ich Busse fahren?
Nein, Sie dürfen keine Busse fahren, ausschlaggebend ist hierbei nicht die Anzahl der Fahrgäste, sondern die der Fahrgastsitze. Ab 8 Fahrgastsitzen müssen Sie zum Führen des Fahrzeugs im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1 oder D sein.
Ich arbeite in einem KFZ Betrieb, benötige ich zur Durchführung von Probefahrten die Klasse D bzw. D1?
Nein, Sie dürfen Busse als Personal einer Werkstatt fahren, müssen aber unabhängig von der Anzahl der Fahrgastsitze den Führerschein C1 für Busse ab 3,5 bis 7,5 t, und für Busse über 7,5 t die Klasse C.
Für Überführungsfahrten oder im Rahmen eines Hol- und Bringservices benötigen Sie zum Fahren eines Busses die entsprechende Fahrerlaubnisklasse D1 bzw. D.
Ich möchte mit meinem PKW mit 8 Fahrgastsitzen Ausflugsfahrten durchführen. Welchen Führerschein benötigen ich?
Die Fahrerlaubnisklasse B genügt, aber Sie benötigen den gelben Personenbeförderungsschein.
Ich möchte gerne den Busführerschein erwerben, benötige ich die zusätzliche IHK Prüfung gemäß dem BKrFQG?
Erwerben können Sie den Busführerschein auch ohne IHK Prüfung, im Gegensatz zum LKW nützt ihnen jedoch der Busführerschein ohne IHK Prüfung nicht viel, denn Sie dürfen so gut wie keine Fahrten durchführen.
Ich bin seit Jahren als LKW Fahrer mit Eintrag 95 im Führerschein tätig und möchte gerne auf den Bus umsteigen. Muss ich zum Führerschein die IHK Prüfung machen?
Ja, denn der Führerschein alleine genügt nicht, Sie müssen die Grundqualifikation für Personenverkehr gemäß dem BKrFQG mit einer IHK Prüfung ablegen. Aber im Gegensatz zu Neuligen sind Sie als LKW Fahrer ein sogenannter Umsteiger, statt 140 Stunden beträgt die Grundqualifikation lediglich 35 Stunden.
Ich besitze den alten, rosafarbenen 3er Führerschein (vor 01.01.1999 erworben), aber keinen LKW Führerschein. Ich möchte Busfahren lernen. Gibt es eine Alterbegrenzung? Was benötige ich?
Eine Altersgrenze gibt es nicht, solange Sie die vorgeschriebenen ärztlichen und augenärztlichen -*32,1Unteruchungen bestehen. Auch wenn Sie keinen LKW-Führerschein besitzen, dürfen Sie aufgrund des alten 3er Führerscheins LKW bis 7,5 t fahren und Sie besitzen die Grundqualifikation im Güterverkehr nach dem BKrFQG. Wenn Sie Busfahren lernen wollen, sind sie ein sogenannter Umsteiger vom Güterverkehr zum Personenverkehr. Hierzu erwerben Sie den Führerschein der Klasse D und eine Grundqualifikation von 35 Stunden mit anschließender IHK Prüfung.
Ist es ratsam den Führerschein Klasse D1E bzw. DE zu erwerben?
Es richtet sich danach, wo Sie später als BusfahrerIn eingesetzt werden, z.B. im Linien- oder im Reiseverkehr. Normalerweise werden im Reiseverkehr häufig Gepäck- oder Fahrradanhänger mitgeführt. Mit dem Führerschein der Klasse D bzw.D1 dürfen Sie nur Anhänger bis 750 kg mitführen, - das reicht nicht aus, da die Anhänger meistens 2 t zulässiges Gesamtgewicht besitzen. Daher ist es ratsam die Fahrerlaubnis der Klasse DE bzw D1E mit zu erwerben. Im Linienverkehr stellt sich diese Frage weniger, da hier seltener Anhänger mitgeführt werden. Wenn Sie bereits die Klasse CE besitzen, so brauchen Sie sich diese Frage nicht zu stellen, denn in diesem Fall genügt der Besitz der Klasse D, denn die Klasse CE schließt die Klasse DE mit ein, gleiches gilt für die Klasse C1E, die die Klasse D1E mit einschließt.
Ab wann kann ich den Busführerschein machen?
Grundsätzlich gilt für die Klasse D1 das Mindestalter von 21 Jahren. Kleine Busse der Klasse D1 können jedoch auch schon mit 18 Jahren gefahren werden. Für die Klasse D ist der Einstieg grundsätzlich mit 24 Jahren möglich, große Busse können unter bestimmten Voraussetzungen aber bereits mit 20 Jahren gefahren werden.
Folgende Ausnahmen bezüglich des Mindestalters gibt es in den beiden Klassen:
1. Ausnahme: Lehre zum Berufskraftfahrer
Sie absolvieren eine mindestens 2 jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Es ergibt sich für die Klasse D1 eine Reduzierung des Mindestalters auf 18 Jahre, in der Klasse D ergibt sich eine Reduzierung des Mindestalters auf 18 Jahre (nur für Fahten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge). In beiden Klassen sind Fahrten nur im Inland und nur in Verbindung mit dem Ausbildungsverhältnis zulässig. Ist der Auszubildende bei Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse D bereits 20 Jahre alt, so ist diese während oder nach Abschluss seiner Ausbildung ohne Auflagen uneingeschränkt gültig.
2. Ausnahme: Eine Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr bei der IHK, für Klasse D, ab dem Mindestalter 21 Jahre, ist möglich.
Zur Führerscheinausbildung der Klasse D absolviere ich die Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr bei der IHK. Man spricht auch von der großen BKF Prüfung, diese ist nicht zu verwechseln mit der Beschleunigten Grundqualifikation, siehe Ausnahme 3. Diese Prüfung bei der IHK besteht aus einem sehr umfangreichen theoretischen und praktischen Teil. Im Gegensatz zur Beschleunigten Grundqualifikation sind bei dieser Grundqualifikationsprüfung keine Ausbildungsstunden vorgeschrieben, aber das große Themengebiet erfordert eine intensive Vorbereitung. Haben Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen, besitzen Sie nicht nur den Führerschein der Klasse D, sondern die zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation für alle gewerblichen Fahrten mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Somit sind Sie mit 21 Jahren bereits perfekt für alle Einsatzgebiete als Busfahrer ausgebildet.
3. Ausnahme: Beschleunigte Grundqualifikation für die Klasse D, Mindestalter beträgt 21 Jahre für den Linienverkehr und 23 Jahre für den Reiseverkehr.
Sie absolvieren zu ihrer Führerscheinausbildung die Beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender IHK Prüfung. Diese vorgeschriebene Ausbildung umfasst 140 Stunden (Ausnahme Umsteiger LKW auf Bus nur 35 h). Der Einsatz im Linienverkehr bis 50 km ist ab 21 Jahren möglich. Wollen Sie jedoch im Reiseverkehr tätig werden, so ist das erst ab dem Alter von 23 Jahren möglich oder Sie enscheiden sich für die Ausnahme 2 (Grundqualifikationsprüfung).