Weiterbildung gemäß BKrFQG
für Berufskraftfahrer im Güterverkehr

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für Berufskraftfahrer im Güterverkehr

 

Module 1-5 für EU-Berufskraftfahrer / LKW-Fahrer (m/w/d)

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, fallen aufgrund einer Besitzstandregelung nicht unter die Nachweispflicht für eine Grundqualifikation.

Die betreffenden Fahrer unterliegen jedoch gemäß BKrFQG der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Eine solche Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden. Dieselbe Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls bei Neuerwerbern einer oben genannten Fahrerlaubnisklasse, die nach dem 01.09.2009 erworben wurde.

Seminar-Zielgruppe: (Berufs-) Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen. Die Weiterbildung umfasst insgesamt fünf Module mit jeweils in 7 Unterrichtsstunden.

Pflicht zur Aus- und Weiterbildung von LKW- und Bus-Fahrern im Güterverkehr / zur Personenbeförderung:

Bei der Führerschein-Ausbildung in den Klassen C / C1/ C1E/ CE, sowie in den Klassen D/ D1/ D1E/ DE hat sich seit 09.09.2009 mit der Einführung des europaweit gültigen Gesetzes zur Berufskraftfahrerqualifikation einiges geändert.

Es ist unerheblich, ob Sie bereits seit Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse C1 oder C (ehemals Klasse 2) besitzen oder eine neue Fahrerlaubnis erwerben wollen, bestimmte Fahrten dürfen Sie ohne zusätzliche Aus- oder Weiterbildung, die im Führerschein vermerkt wird, nicht (mehr) durchführen.